Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Dora Joana Wimmer und dem Auftraggeber. Dora Joana Wimmer ist jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Allgemeines und Geltungsbereich
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Skonto wird nicht gewährt.
Dienstleistungen
Das Unternehmen Dora Joana Wimmer führt ihre Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach Hygienestandards am Kunden aus. Behandlungsdauer und -umfang richten sich nach der vorherigen, individuellen Absprache. Der Make-up Artist gibt Empfehlungen, die Entscheidung trifft der Kunde.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Make-up Artist vor Behandlungsbeginn über Krankheitsbilder (insbesondere Produktallergien) zu informieren, welche einer Behandlung entgegenstehen könnten. Beratungen und Behandlungen ersetzen keinen Arzt. Der Make-up Artist behält sich die Ablehnung der Durchführung von Dienstleistungen im Falle gesundheitlicher und/oder hygienischer Bedenken vor.
Zustandekommen eines Vertrages
Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Achtung: Ausnahme bei Brautbuchungen, siehe Besonderheiten beim Brautstyling. Angebote werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. Angebote können auch als Freitext im Email-Verkehr erstellt werden. Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes vom Kunden storniert werden. Der Vertrag beinhaltet die Location, das Datum, Zeit sowie die Höhe des Honorars.
Optionen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit der Stylistin zu einem festgelegten Termin. Der Kunde hat 3 Tage nach Erhalt des Angebots Zeit, dieses anzunehmen. Die Option verfällt nach Ablauf der 3 Tage sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage beim Kunden, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
Fahrtkosten
Der mobile Service wird mit € 25,- inkl. 20 km/ Strecke verrechnet. Darüber hinaus werden 0,82 €/ km angesetzt.
Alle anfallenden Reisekosten wie Zug | Bus | Flug | Taxi sowie Parktickets sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.
Fremd- und Nebenkosten
Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten, sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist das Unternehmen Dora Joana Wimmer berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Make-up Artist nicht zu vertreten ist.
Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes storniert werden. Danach muss eine Begründung genannt werden. Wird ein Vertrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass der Make-up Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Achtung: Ausnahme bei Brautbuchungen, siehe Besonderheiten beim Brautstyling.
Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
– 100% bis 3 Tage vor dem Termin
– 75% 4 – 7 Tage vor dem Termin
– 50% 8 – 14 Tage vor dem Termin
– 25% ab 15 Tagen vor dem Termin
Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mängelfrei und vertragsmäßig erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.
Bei verspätetem Eintreffen des Kunden besteht ein Anspruch auf Dienstleistung nur während der vereinbarten Zeit. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, die volle Dienstleistungszeit zu verrechnen, wenn diese aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss. Kann vom Unternehmen Dora Joana Wimmer ein Termin aus berechtigtem Grund nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die angegebenen Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen.
Ausfall der Leistung
Kann das Styling von der gebuchten Stylistin aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die Stylistin sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Stylistin in diesem Falle nicht.
Gewährleistung
Die Stylistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Stylistin die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiters übernimmt die Stylistin keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).
Namensnennung
Der Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.
Testshootings
Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten. Wenn der Make-up Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting kein oder nur geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien oder dergleichen später zu anderen Zwecken eingesetzt werden (Werbung), steht dem Make-up Artist zusätzlich ein angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.
Verwendung von Bildmaterial
Der Make-up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind. Wenn dies nicht gewünscht ist, muss dies verkündet werden.
Haftung
Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen mit Ablauf der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Dienstleistung, sofern die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Das Unternehmen Dora Joana Wimmer haftet nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichem Eigentum des Kunden.
Beschädigung und Diebstahl
Das Unternehmen Dora Joana Wimmer hat das Recht, für alle vom Kunden verursachten Schäden, eine Ersatzleistung zu fordern. Diebstähle werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Schlussbestimmungen
Der Kunde verpflichtet sich während der Dienstleistung am vereinbarten Erbringungsort zu einer angemessenen Verhaltensweise. Im Falle eines Verstoßes behält sich die Firma Dora Joana Wimmer das Recht vor, die Dienstleistung abzubrechen. Der Kunde hat nicht das Recht, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Mit dem Erteilen eines Auftrages und Wahrnehmen einer Dienstleistung hat der Kunde die AGB gelesen und akzeptiert.
Salvatorische Klausel
Klauseln, die nur unter Unternehmern rechtlich möglich sind, finden auch nur bei Unternehmern ihre Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und unwirksam sein, so werden sie durch eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen. Soweit dies nicht erfolgt oder rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Nichtigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den mit der Firma Dora Joana Wimmer geschlossenen Vertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Firma Dora Joana Wimmer ist berechtigt, auch am Gerichtsstand der Kundin/des Kunden zu klagen.
Besonderheiten beim Brautstyling
Probetermin
Termine für das Probestyling werden nach erfolgreicher Buchung vereinbart. Diese finden 4-6 Wochen vor dem Brautstyling im Studio D|w Make-up in 4600 Wels statt.
Zustandekommen eines Vertrages
Die Buchung eines Brautstylings kann ausschließlich durch die Übermittlung des ausgefüllten Buchungsblattes fixiert werden. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der angegebenen Daten.
Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Bei einer Vertragsauflösung bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen 50% des gebuchten Paketpreises für die bereits erbrachte Leistung an. Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
– 100% bis 30 Tage vor dem Hochzeitstermin
– 80% ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 31 Tage vor dem Hochzeitstermin
– 25% bei Vertragsauflösung vor dem vereinbarten Probetermin
Ein Rücktritt von einem Gästestyling ist grundsätzlich binnen 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Brautbuchung mittels Buchungsblatt möglich. Im Fall einer Kürzung der Anzahl der gewünschten Stylings 48h nach dem Probetermin, behält der Make-up Artist Anspruch auf das volle Honorar. Dies begründet sich durch den Verdienstentgang eventuell abgelehnter Buchungsanfragen.